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autismus - Regionalverband
im Paritätischen Zentrum

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Foto 24. Januar 2020

Den „autismus Regionalverband Münster und Münsterland e. V.“ erreichten in den vergangenen Monaten zahlreiche Fragen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Da das inhaltliche Spektrum des mehr als 100 Seiten umfassende BTHG außerordentlich umfangreich ist, entstand der Wunsch, kompetente Unterstützung aus erster Hand zu erhalten. Deshalb wurde der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, zu einem intensiven Gedankenaustausch eingeladen. Erfreulicherweise nahm der Minister die Einladung an und stand am Freitag, 24. Januar 2020, den Anwesenden knapp zwei Stunden Rede und Antwort. Überdies hatte er als fachlich versierte Referenten aus seinem Ministerium Frau Cornelia Sennewald und Herrn Sebastian Krüger für sozialrechtliche und gesundheitspolitische Detailfragen mit nach Münster gebracht.

Nach der Begrüßung durch die Regionalverbandsvorsitzende Bärbel Wiethaus-Thrän ergriff der Minister das Wort und führte das Kernanliegen des BTHG aus. Demnach sollen Menschen mit Behinderung in ihrem Leben künftig mehr selbst bestimmen können. Sie sollen besser am Arbeitsleben teilhaben können und dafür im Idealfall passgenaue Unterstützung erhalten. Insbesondere für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen sei das eine anspruchsvolle Aufgabe, der man aber mit Rat und Tat gerecht werden wolle.

Das Interesse der Anwesenden war sehr groß, neue Erkenntnisse zu gewinnen und Erfahrungen auszutauschen. Rund 50 Teilnehmer aus Wohn-Einrichtungen, Therapiezentren, Beratungsstellen, Autismus-Ambulanzen und Behinderten-Werkstätten waren gekommen. Zudem Vertreter des Fachbereiches Sozialwesen der Fachhochschule Münster, Mitglieder des Regionalverbandes, aber auch selbst Betroffene und Eltern autistischer Menschen hatten Fragen verschiedenster Teilgebiete:

Ist es nötig bei Autismus jährliche / halbjährliche Genehmigungsanträge an Kostenträger zu stellen, wo es sich doch um eine dauerhafte Behinderung handelt? Wie lassen sich individuelle Betreuungen, Schul- und Werkstatt-Begleitungen sicherstellen? Gibt es Wege, dass Autisten ihr Taschengeld, über das sie seit Anfang 2020 selbstständig verfügten, zwar eigenverantwortlich, aber eben nicht schon am „Fünften“ des Monats verausgabt haben? Kann ein betroffener Jurastudent Assistenz für Seminare und Klausuren erhalten, die auch gewisse grundsätzliche Fachkenntnisse mitbringen müssen? Wie kann man erreichen, dass Behinderten-Werkstätten in Zukunft noch besser auf die besonderen Verhaltensauffälligkeiten von Autisten eingehen?

Für alle Fragen zeigten der Minister und seine Referenten ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Überlegungen zur weiteren Umsetzung des BTHG, die im Ministerium in Arbeit seien, wurden skizziert; denkbare Lösungsansätze angerissen bzw. in Aussicht gestellt; Kontakte zwischen Vertretern von Einrichtungen durch Austausch von Mail-Adressen hergestellt. Dass nicht in allen Belangen auf Anhieb Ideallösungen präsentiert werden konnten, liegt auf der Hand. Regionalverband und Ministerium versprachen einander aber, in Kontakt zu bleiben.